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Neugründung:

Vorgehen

In der Regel benötigt es nur wenige Schritte zur Gründung. Im Vorgespräch wird die Rechtsform sowie einige grundlegenden Fragen besprochen, danach werden die notwendigen Dokumente erstellt und Sie erhalten diese zur Unterzeichnung.

Einzelunternehmen

Das betreiben eines Geschäftes als Einzelunternehmen ist in der Schweiz immer noch die verbreitetste Rechtsform. Dies ist primär in folgenden Vorteilen begründet:

+ rascher Start
+ kein Mindestkapital
+ kostengünstig
+ wenige Vorschriften
+ Bezug des Alterskapitals möglich

Allerdings gibt es auch einige Nachteile:

- private Haftung
- möglicherweise schlechte Reputation
- Zusätzlicher Nachweis der Selbstständigkeit notwendig
- keine Arbeitslosenversicherung möglich

GmbH oder AG

Der Anteil aller Firmen an juristischen Personen nimmt in der Schweiz stetig zu. Dies liegt einerseits an der zunehmend einfacheren und kostengünstigeren Gründung, sowie auch der Vorteile dieser Rechtsform:

+ Beteiligung Dritter möglich
+ Risikoabgrenzung
+ klare Regelungen für Beteiligte und Leitung

Auch hier gibt es einige Nachteile:

- Mindestkapital notwendig
- Liquidation ist aufwändig
- Doppelbesteuerung (teilweise nachteilig)

 



Umstrukturierung:

Vorgehen

Bei einer Umstrukturierung ist zu beachten, dass der letzte Jahresabschluss als Basis für die Bewertung der Kapitaleinlage (sog. Liberierung) dient. Somit ist diesem Jahresabschluss besondere Beachtung zu schenken. Die Umwandlung ist in den ersten 6 Monaten nach diesem Jahresabschluss möglich, muss aber auf jeden Fall in dieser Zeit im Handelsregister eingetragen werden.

Von einer Einzelunternehmung in eine GmbH oder AG:

Häufige Gründe für diese Vermögensübertragung sind Firmenwachstum, Kapitalbedarf, weitere Beteiligte oder auch steuerliche Aspekte.

Insbesondere fällt der Kapitalbedarf weniger ins Gewicht, da dies in der Regel erarbeitet werden konnte.

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Von einer GmbH in eine AG:

Häufige Gründe für diese Umwandlung sind Firmenwachstum, erhöhter Kapitalbedarf, Beteiligung dritter oder Trennung Inhaberschaft von der Geschäftsführung.

 

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